Prozeßvollmacht

 

Soweit Zustellungen statt an den Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind (z. B. § 16 FGG, § 8 VwZG), bitte ich diese nur an meinen Bevollmächtigten zu bewirken.

 

 

wird in Sachen ..........................................................................................................................................................................

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wegen .........................................................................................................................................................................................

Prozeßvollmacht gemäß § 81 ff. ZPO und §§ 302, 374 StPO erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

1.

Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, auch für den Fall der Abwesenheit sowie auch als Nebenkläger. Vertretung gemäß § 411² StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gemäß § 2331 StPO. Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.

2.

Strafanträge zu stellen und zurückzunehmen sowie die Zustimmung gemäß §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.

3.

Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.

4.

Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.

5.

Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Die entstehenden Kosten trägt der Unterzeichnende.

6.

Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.

7.

Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.

8.

Vertretung vor den Familiengerichten gemäß § 78 ZPO sowie Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

9.

Vertretung im lnsolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.

10.

Alle Nebenvenfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren.

11.

Abgabe von Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

 

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Unterschrift